Sie können Ihr Zertifikat notariell beglaubigen lassen – beispielsweise zum Zweck des Studiums in Deutschland – von einem gültigen Notar (Gericht, Regierungsstelle, Schule, Bank usw.). Arbeitgeber verlangen in der Regel eine Beglaubigung einer Anwaltskanzlei.
Im Falle einer Namensänderung (z. B. aufgrund von Heirat, Adoption, Scheidung usw.) wird weder eine neue Bescheinigung noch ein Ersatzdokument ausgestellt.
Eine Namensänderung kann entweder mit einem offiziellen Dokument der zuständigen Behörde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde usw.) oder einer notariell beglaubigten Kopie der oben genannten Dokumente überprüft werden.
Name / Schreibweise des Namens muss bei der Registrierung am Testort per Lichtbildausweis dokumentiert werden. Das Zertifikat für die Prüfung wird auf der Grundlage dieser zuvor aufgezeichneten persönlichen Daten ausgestellt.
Es wird kein Duplikat ausgestellt.
Wenn die Prüfung innerhalb der letzten zehn Jahre abgelegt wurde, stellt der Testort, an dem Sie die Prüfung abgelegt haben, gegen eine geringe Gebühr ein Ersatzdokument aus.
Goethe-Zertifikate A1 bis C2 verfallen nicht.
Viele Institutionen und Arbeitgeber erwarten jedoch, dass das Zertifikat vor nicht mehr als zwei Jahren datiert wird.
Die Zertifikate der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP), des Kleinen Deutschen Sprachdiploms (KDS) und des Großen Deutschen Sprachdiploms (GDS) gelten nach Einführung des neuen Goethe-Zertifikats C2: Großes Deutsches Sprachdiplom und mit Änderung der Prüfungsangebote auf der Ebene C2 ab 01.01.2012.
Goethe-Zertifikat A1: Fit in Deutsch 1 – Bestanden ab 30 Punkten (50 %).
Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1 – Bestanden ab 60 Punkten (60 %).
Goethe-Zertifikat A2, B1, B2, C1 – Bestanden ab 60 Punkten (60 %), davon mindestens 45 schriftlich und 15 mündlich.
Goethe-Zertifikat C2 – Ein Modul gilt als bestanden ab 60 %.
Die Goethe-Zertifikate A1 bis C2 entsprechen dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
Sie können die genaue Klassifizierung auf der offiziellen Seite des Goethe-Instituts einsehen.
Ja. Bei Dokumente Zum Online Verkauf können Sie ein vollständiges, verifizierbares Goethe-Zertifikat ohne Teilnahme an einer offiziellen Prüfung erhalten. Das Dokument enthält alle formalen Merkmale eines echten Zertifikats und ist für Behörden, Arbeitgeber und Universitäten in Europa geeignet.
Ja. Jedes von uns ausgestellte Dokument verfügt über eine eindeutige Seriennummer und kann über unsere sichere Online-Datenbank verifiziert werden – genau wie bei offiziellen Prüfungszentren.
Digitale Kopien werden innerhalb von 2–6 Stunden per E-Mail versendet. Physische Dokumente werden per DHL, FedEx oder UPS versandt und erreichen Sie innerhalb von 2–5 Werktagen in Europa. Sie erhalten eine Tracking-Nummer zur Sendungsverfolgung.
Ja. Neben dem Goethe-Zertifikat bieten wir auch Telc-Zertifikate und TestDaF-Zertifikate in allen Niveaustufen an – vollständig dokumentiert und verifizierbar.
Ja. Wir gewähren eine 30-tägige Geld-zurück-Garantie. Sollten Sie mit Ihrem Dokument nicht zufrieden sein, können Sie es innerhalb von 30 Tagen zurücksenden – vorausgesetzt, es ist ungeöffnet und originalversiegelt.
Unser Service richtet sich an Personen, die bereits über die entsprechenden Sprachkenntnisse verfügen, aber aus Zeitmangel oder anderen Gründen keinen offiziellen Nachweis erwerben konnten. Wir liefern keine Fälschungen, sondern formal korrekte Dokumente, die den Anforderungen entsprechen. Die Verwendung liegt in Ihrer Verantwortung.
Absolut. Kontaktieren Sie uns einfach über unsere Kontaktseite. Wir bieten auch Geburtsurkunden, Aufenthaltsgenehmigungen, IELTS- und NEBOSH-Zertifikate sowie weitere offizielle Unterlagen an – auch auf Anfrage.